Unter zahnärztlich-chirurgischen Maßnahmen versteht die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie alle Operationen, die im Bereich der Zähne vorgenommen werden. Dazu gehören:
– Entfernen und/oder Freilegen von Weisheitszähnen und verlagerten Zähnen
– Wurzelbehandlungen
Ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg ist bei dieser Art Eingriffen dann nötig, wenn die Operation als schwierig eingestuft wird oder besondere individuelle Risiken birgt. Dazu tragen beispielsweise Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen des Patienten bei, weil sie unter Umständen den sicheren Operations- und Heilungsverlauf gefährden. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sind durch ihr Doppelstudium der Medizin und Zahnmedizin in der Lage, derlei Einflüsse und Wechselwirkungen zu erkennen und sachgerecht damit umgehen.